In diesem Abschnitt werden die Grundübungen zum Fahrradfahren mit Hund illustriert:
Ans Fahrrad heranführen
An der Strassenkreuzung anhalten
usw.
Erste Fahrübungen
Wenn der Hund weiss, wie er rechts im “Velo” laufen soll, geht es darum, dem Hund beizubringen, wie und wo er sich relativ zum Fahrrad bewegen soll.
Im Gegensatz zum „normalen“ Fahrradfahren auf breiten Waldwegen oder vom restlichen Verkehr getrennten Radwegen, wo der Hund üblicherweise direkt neben dem Fahrrad laufen kann und auch soll und wie es in den meisten Hundebüchern, die das Radfahren auch thematisieren, gelehrt wird, ist das Trailbiken doch einiges komplexer.
Die Position des Hundes soll entsprechend der Situation und der Umgebung angepasst werden – das Terrain, der Untergrund, die Topographie, die Geschwindigkeit, die Dauer der Tour und viele andere Faktoren sind hier zu beachten.
Beginnen Sie auf weichem Untergrund mit viel Platz und fahren Sie wiederholt einige kleine Abschnitte und achten Sie, wie der Hund neben Ihnen lernt, den richtigen Abstand einzunehmen. Er soll weder das Fahrrad jagen, noch sich völlig unaufmerksam von Ihnen weg bewegen, sondern mit Freude mitlaufen in einem Abstand, der weder zu nahe noch zu weit weg ist.






An der Strassenkreuzung anhalten
Das Anhalten ist ein wichtiges Kommando, da beim Fahrradfahren und Biken letztlich immer wieder angehalten werden muss. Dies ist am wichtigsten bei Kreuzungen o.ä., also in „Verkehrssituationen“, besonders wenn man wie hier im Beispiel gezeigt von Feldwegen auf eine (mehr oder weniger) befahrene Strasse trifft.
Der Hund soll punktgenau auf Lenkerhöhe neben dem gestoppten Fahrrad anhalten. Es bleibt dem persönlichen Gusto überlassen, ob der Hund analog zum „Fuss“ beim Fahrradfahren den Halt jeweils mit einem Sitz konsequent kombiniert oder einfach stehen bleiben darf. Ich tendiere hier zu letzterem, beim Fahrrad soll der Hund auch einfach mal nur anhalten dürfen (nur an belebten Strassenkreuzungen, wo man ggfs. länger warten muss – auch auf ein Ampelgrün – verlange ich das Sitzen zusätzlich, mit dem ausführlichen Kommando “Achtung, Strasse”).
Die Bildsequenz zeigt, wie der Hund im “Velo” neben dem Fahrrad an die Kreuzung herangeführt wird – er darf dabei auch noch im Gras o.ä. neben der Strasse laufen. Der Hund wird auf die Kreuzung dann akustisch oder optisch vorbereitet, das Kommando “Velo” wird nochmals wiederholt. Anschliessend erfolgt das Haltekommando (“Achtung Strasse”). Der Hund sitzt neben dem Velolenker und schaut hinauf. Wenn der Weg frei ist, erfolgt das Kommando zum Weiterfahren (“OK”, “Velo”), und der Hund bleibt eng am Aussenrand neben dem Fahrrad. Anschliessend kann je nach Verkehrssituation der Hund dann komplett frei gegeben werden (“OK, “Frei”).











Was ist in der Schweiz erlaubt? Hunde am Fahrrad im Strassenverkehr führen
In der Schweiz ist das Stossen und Schleppen von anderen Personen und Tieren mit Ausnahme von Hunden verboten, d.h. Hunde dürfen am Fahrrad mit der gebotenen Vorsicht geführt werden:
„Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Untersagt ist auch das Ziehen von Skifahrern, Sportschlitten u. dgl. sowie das Führen von Tieren. Erwachsene Radfahrer dürfen jedoch mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen“ (www.fedlex.admin.ch – Artikel 71 der Schweizer Verkehrsregelnverordnung).
Ausserdem gilt – je nach Hund könnte man auch sagen, umgekehrt jedoch gilt – dass Radfahrer sich nicht durch Fahrzeuge oder Tiere ziehen lassen dürfen (Art. 46 Schweizer Strassenverkehrsgesetz). Dieser Gesetzesartikel würde für mich entsprechend bedeuten, dass Bikejöring auf öffentlichen Wegen und Strassen nicht zulässig ist.
Für Unfälle im Zusammenhang mit Hunden haftet immer die Halter:in – entsprechend zwingend ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung (meist ist dies eine zusätzliche Deckung in der bestehenden Privathaftpflicht- und Hausratversicherung).